Gebrauchsfähigkeitsprüfung

Sicherheit im Haus... wichtige Informationen!

Vor der ersten Inbetriebnahme müssen alle Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden- sonst wird der Anschluss nicht freigegeben. Leider ist vielen unbekannt, das im Rahmen der allgemeinen Verkehssicherungs-pflicht aber auch bereits durch den Abschluss eines Gasliefervertrages, der Eigentümer zur regelmäßigen Überprüfung der Hausleitungen verpflichtet ist!

Nach Empfehlung der Gaswerke sollte jährlich eine Sichtprüfung vom Eigentümer vorgenommen werden.

Eine technische Dichtheitsprüfung sollte spätestens alle 12 Jahre, bei älteren Gebäuden, alle 5-10 Jahre vom Fachmann durchgeführt werden.

Nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  1. Liegt unbeschränkte Gebrauchfähigkeit vor, so können die Leitungen weiter betrieben werden.
  2. Liegt verminderte Gebrauchfähigkeit vor, so sind die Leitungen abzudichten oder zu erneuern. Eine weitere Möglichkeit besteht für Leitungen mit einem Betriebsdruck bis 100 mbar nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 624. Die Dichtheit nach Abschnitt 7.1.3 muss innerhalb von 4 Wochen nach Feststellung der verminderten Gebrauchsfähigkeit wiederhergestellt werden.
  3. Liegt keine Gebrauchsfähigkeit vor, so sind die Leitungen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Für die instandgesetzten Leitungsteile und deren Wiederinbetriebnahme gelten die Festlegungen für neuverlegte Leitungen.
In Betrieb befindliche Niederdruckleitungen werden nach dem Grad der Gebrauchsfähigkeit wie folgt unterschieden:
  • Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben,
    wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck weniger als 1 Liter pro Stunde beträgt.
  • Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben,
    wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck zwischen 1 und 5 Liter pro Stunde beträgt.
  • Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben,
    wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck mehr als 5 Liter pro Stunde beträgt.
Vorteile der Gassicherheitsprüfung vom Fachmann:
  • Erhöhung der Betriebssicherheit
  • Sicherheit für Mieter und Eigentümer
  • Entlastung (juristisch) im Schadensfall
  • Früherkennung von Schäden
  • Schnelle Hilfe im Notfall durch Kenntnis aller Bestandteile
Einen kleinen Beitrag zum sicheren Betrieb Ihrer Hausgasleitung können Sie einmal jährlich selbst leisten:
Gehen Sie auf "Hausschau".
Da es sich bei der Hausschau um eine reine Inspektion (Beobachtung, optische Kontrolle) der Gasleitung handelt, darf Sie von Ihnen selbst durchgeführt werden. Benutzen Sie die nachfolgend aufgeführten Punkte für Ihre eigene "Checkliste". Ihre Hausschau ist eine gute Ergänzung in den Jahren zwischen dem Gas-Check.
  • Absperreinrichtungen an Hausanschluß und Gaszähler frei zugänglich?
  • Gasleitungen gut befestigt und frei von "Anhängseln"?
  • Gasleitung in optisch gutem Zustand (z.B. frei von Korrosion)?
  • Sind an "verkleideten" Gasleitungen Lüftungsöffnungen vorhanden?
  • Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür zum Aufstellraum des Gasgerätes offen?
  • Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?
  • Macht Ihr Gasgerät auffällige Geräusche, gibt es einen ungewöhnlichen Geruch ab oder weist es Rußspuren auf?
  • Haben Sie neue Fenster bekommen, oder eine nachträgliche Abdichtung der Fenster durchgeführt? Dann bitte umgehend mit uns in Verbindung setzen. Am besten natürlich vorher! Gleiches gilt bei Anschaffung oder Erneuerung von Abluft- Geräten wie Wäschetrockner oder Dunstabzugshauben!
  • Wenn Sie ein Gasgerät mit Schlauchanschluß haben: Ist der Schlauch Knickfrei und ohne Spannung, sowie weit genug von Flammen und Hitze entfernt?
Gasgeruch

Das von uns verwendete Erdgas ist von Natur aus geruchlos! Um jedoch einen möglichen Gasaustritt rechtzeitig bemerken zu können, wird dem Erdgas ein Geruchstoff, das sogenannte Odormittel, beigemischt. Durch dieses Mittel bekommt das Erdgas seinen unverwechselbaren, unangenehmen Geruch. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den Geruch erkennen, fragen Sie doch den Gas-Ceck-Fachmann einmal nach einer sog. "Odorkarte".

Was tun, wenn's mal nach Gas riecht?
Keine Panik! Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie folgende Punkte:
Keine Flammen, keine Funken! Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug, keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen!
Fenster auf! Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Kellerfenster von außen öffnen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten- Funkenbildung!
Gashahn zu! Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen.
Mitbewohner warnen! Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.
Bereitschaftsdienst anrufen- von außerhalb des Hauses! Der Bereitschaftdienst Ihres Gasversorgungsunternehmens ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und ruck-zuck zur Stelle. Dieser Sicherheitsservice kostet Sie keinen Pfennig- auch wenn es "falscher Alarm" gewesen sein sollte. Wichtig: Beim Telefon oder Handy können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen.

Rufen Sie einfach an- wir beraten Sie schnell, kostenlos und unverbindlich.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir kommen zwecks Beratung auch zu Ihnen.