Rückstau- ein brisantes Thema
Millionen Hausbesitzer sind akut von Wasserschäden im Keller bedroht- sie wissen es nur noch nicht.
Starkregenfälle nehmen zu

Rückstau hat es immer wieder mal gegeben. Denn Kanäle sind aus wirtschaftlichen und technischen Gründen auf ein mittleres Regenereignis ausgelegt. So kann bei einem Wolkenbruch der Mischwasserkanal ganz schnell voll sein. Neu ist hingegen, dass sich anerkannte Meterologen einig sind: Starkregenfälle werden zukünftig zunehmen. Der Grund: Die Erderwärmung führt zu mehr Verdunstungen von der Erdoberfläche. So können sich Regenwolken füllen und dann als sinnflutartige Regenfälle entladen.

Kommunen haften nicht

Kommunen müssen für Wasserschäden nach einem so genannten Jahrhundertregen nicht haften. Das hat der Bundesgerichtshof im Mai 2004 entschieden. Städte und Gemeinden müssen dem aktuellen Urteil zufolge in Fällen höherer Gewalt nicht für Schäden einstehen, die durch eine überlaufende Kanalisation verursacht werden. Grundstückseigentümer sind für alle Abwasseranlagen auf ihrem Grundstück selbst verantwotlich.

1 Kanal
2 Speicher
3 Filter
4 Regenwasser-
pumpenanlage
5 Kellerablauf
6 Revisionsöffnung
7 Waschbecken
8 Straßenablauf
Was ist eine Rückstauebene?

Die Kanalisation stößt heutzutage immer öfter an ihre Grenzen. Bei schweren Niederschlägen steigt der Wasserpegel dann über die sogenannte Rückstauebene. Gemeint ist dabei meist die Höhe der Straßenoberkannte. Tieferliegende Räume im Souterrain oder Keller werden schnell geflutet. Rechtzeitig vorsorgen heißt also die Devise.

Rückstau ist immer möglich

Öffentliche Misch- und Regenwasserkanäle können aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jeden außergewöhnlichen Regen einwandfrei ableiten können. Bei starkem Regen muss daher mit Stau im Kanal und Rückstau in den Anschlußkanälen gerechnet werden.

Grundsätzlich fordern die Gemeinden deshalb jeden Bauherren und Hausbesitzer auf, sich durch den Einbau einer geeigneten Rückstausicherung selbst zu sichern und so Schäden zu verhindern.

Darüber hinaus kann ein Rückstau auch aus folgenden Gründen entstehen:

  • Durch Verstopfung, Rohrbrüche oder Kanalschäden
  • Durch Pumpenausfall, wenn das Entwässerungssystem an eine Pumpstation anschließt
  • Durch Hochwasser im Vorfluter (Bach oder Fluss), da bei tiefliegenden Gebieten das Abfließen von Regenwasser beeinträchtigt wird.
  • Durch Absperrung oder Umleitung des Kanals wegen Reparaturarbeiten
  • Durch verstärkten Abwasserzufluss zum Beispiel bei Kanalspülungen, Feuerwehreinsätzen oder durch zusätzliche, ursprünglich nicht vorgesehene Anschlüsse an das Kanalnetz.
Mittlerweile werden von einigen Versicherungen Policen gegen Hochwasser- und Rückstauschäden angeboten.

Wichtig: Der Schadenersatz ist immer abhängig vom zusätzlichen EInbau des im Einzelfall geeigneten Rückstauverschlusses. Es müssen also Rückstausicherungen für Ablaufstellen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, eingebaut werden, ansonsten werden die Schäden von den Versicherungen nicht gedeckt.

Im Wesentlichen haben Sie die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten- einer günstigen wie dem Rückstauverschluss und einer sicheren wie der automatischen Hebeanlage.
Lösung Nr. 1
Automatische Abwasserhebeanlage
(empfehlenswert)
Lösung Nr. 2
Rückstauverschluss
(Ausnahmelösung bei Häusern mit höchstens drei Wohneinheiten)
1 Regen
2 Regenfallrohr
3 Entlüftung
4 Sickerschacht
5 Revisionsschacht
6 Kanal
7 Straßenablauf
8 Hebeanlage
9 Rückstauebene
10 Rückstauschleife
(über der Rückstauebene)
1 Regen
2 Regenfallrohr
3 Entlüftung
4 Sickerschacht
5 Revisionsschacht
6 Kanal
7 Straßenablauf
8 Rückstauverschluss
9 Rückstauebene
10 Kellerablauf
Dies ist die wirksamste Art der Rückstausicherung: Das Wasser fließt vom Ausguss zunächst in einen abgedeckten Schacht, die Hebeanlage; von dort wird es durch eine Pumpe über das Niveau der Rückstauebene gehoben und ins Kanalnetz eingeleitet. Dabei handelt es sich um Absperrvorrichtungen für die Abflußrohre. Diese bestehen aus einem Handverschluss und sind bisweilen durch einen selbsttätigen Verschluß zusätzlich gesichert. Da der selbsttätige Verschluß z.B. durch Schmutzablagerungen beeinträchtigt sein kann, ist der Handverschluß grundsätzlich geschlossen zu halten. Öffnen Sie also den Abfluß nie länger als sie ihn benötigen- etwa für die Waschmaschine. Zulässig ist diese Lösung nur da, wo die Gesundheit der Bewohner nicht gefährdet ist und keine Sachwerte zu Schaden kommen. So sind z.B. WC's und Schwimmbäder im Keller in Verbindung mit einem Rückstauverschluß nicht zulässig.
Prüfen Sie, ob in Ihrem Haus bei Rückstau Wasser austreten kann. Sorgen Sie für einen ausreichenden Überflutungsschutz und prüfen Sie vorhandene Rückstausicherungen,
Bei den folgenden Firmen können Sie sich informieren:

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