NEU: Verdoppelter Steuerbonus bis 1200
Bei Renovierung und Modernisierung 1.200 Euro sparen!
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Berücksichtigt werden :
  • Handwerksleistungen in einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder einer Wohnung- dabei ist es egal ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt
  • alle Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen
  • Handwerksrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Arbeitskosten inklusive der Mehrwertsteuer! Nicht begünstigt werden Materialkosten- diese müssen daher separat auf der Rechnung ausgewiesen werden
  • Zahlungen, die per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden können
  • Leistungen und Zahlungen, die nach dem 01.01.2009 erbracht wurden
    • (Für Handwerksleistungen, die bis zum 31.12.08 erbracht wurden, gilt die bisherige Regelung: 20 % von max.3.000 Euro der Handwerkerkosten sind begünstigt - also bis zu 600 Euro pro Jahr und Haushalt).
Hinweis
Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung oder geringfügiges Beschäfttigungsverhältnis geltend gemacht werden.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Der neue Steuerbonus beträgt gem. § 35a Abs.3 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungs-leistungen pro Haushalt und Jahr:
20 % von max. 6.000 Euro der Handwerkerkosten- also bis zu 1200 Euro!
Ein Beispiel:

Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten für Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 4.600 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage in Höhe von 400 Euro und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschließlich MwSt).

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:

4.600 Euro + 400 Euro +200 Euro = 5.200 Euro x 20 % Förderung = 1.040 Euro Steuerbonus

Hinweis
Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.).
Wann und wo gibt´s den Steuerbonus
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

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