NEU: Verdoppelter Steuerbonus bis 1200 € | ||||||||||
|
||||||||||
Voraussetzungen für den Steuerbonus | ||||||||||
Berücksichtigt werden :
|
||||||||||
|
||||||||||
Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung oder geringfügiges Beschäfttigungsverhältnis geltend gemacht werden. | ||||||||||
Wie hoch ist der Steuerbonus? | ||||||||||
Der neue Steuerbonus beträgt gem. § 35a Abs.3 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungs-leistungen pro Haushalt und Jahr: | ||||||||||
|
||||||||||
Ein Beispiel: Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten für Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 4.600 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage in Höhe von 400 Euro und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschließlich MwSt). Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt: 4.600 Euro + 400 Euro +200 Euro = 5.200 Euro x 20 % Förderung = 1.040 Euro Steuerbonus |
||||||||||
|
||||||||||
Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist nicht zu verwechseln mit dem Steuerbonus für allgemeine, sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen usw.). | ||||||||||
Wann und wo gibt´s den Steuerbonus | ||||||||||
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet. | ||||||||||
Rufen Sie einfach an - wir beraten Sie schnell, kostenlos und unverbindlich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir kommen zwecks Beratung auch zu Ihnen. |
||||||||||